Holzfußböden schaffen in Wohnräumen eine angenehme und natürliche Atmosphäre. Auch in modernen Häusern verarbeitet man das traditionelle Material Holz gerne.
Solch ein Fußboden ist jedoch richtig zu pflegen, um die positiven Eigenschaften des Holzes lange nutzen zu können. Da ist die Frage, ob die private Haftpflichtversicherung Schäden am Holzboden ersetzt, interessant. Wer haftet bei Parkettschäden? Diese Frage versuchen wir, in diesem Beitrag zu beantworten.
Welche Schäden können auftreten?
Es sind verschiedene äußere Einflüsse denkbar, die einen Parkett- oder Dielenboden beschädigen können.
Dazu gehören Laufspuren und Kratzer, die durch das tägliche Begehen entstehen. Starke Sonneneinstrahlung führt zu Verfärbungen auf der Oberfläche. Reinigungsmittel und andere Flüssigkeiten können Flecke hinterlassen, die durch Aufwischen nicht entfernt werden können.
Auch Brandlöcher sind typische Gebrauchsschäden. Lange stehende Wasserpfützen, wie sie nach einem Wasserschaden an der Waschmaschine entstehen, lassen das Holz aufquellen.
Wer haftet bei Parkettschäden? Sind sie ein Fall für die Versicherung?
Die private Haftpflichtversicherung tritt für Sach- und Personenschäden ein, die der Versicherungsnehmer einem Dritten zufügt. Damit lassen sich die Schäden am Holzfußboden der eigenen vier Wände nicht über die Versicherung regulieren.
Auch wenn Sie in einer Mietwohnung mit Holzfußboden leben, zählt die Instandsetzung des Bodens nicht zu den Schönheitsreparaturen, die Sie tragen müssen. Ihre Haftpflicht würde aber zum Beispiel den Schaden übernehmen, wenn Sie den Fußboden des Nachbarn beschädigen. Das geschieht schnell, wenn Sie etwa einen schweren Gegenstand fallenlassen.
Für eine Beseitigung des Schadens ist oft ein Abschleifen des Parketts notwendig, anschließend sollten Sie das Holz dann mit einem Holzöl behandeln oder es versiegeln. Diese Kosten würde Ihre private Haftpflichtversicherung dann erstatten.