
Gegenseitiges Vertrauen und einen fairen Umgang mit unseren Geschäftspartnern sehen wir als Grundlage einer dauerhaften und für beide Seiten gewinnbringenden Zusammenarbeit. Dennoch möchten wir mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen vereinbaren.
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auch für alle künftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, auch wenn die Geltung nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart worden ist. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen gelten diese AGBs als angenommen.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden finden ausdrücklich keine Geltung. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich.
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, d.h. sie sind auf jeden Fall als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich per Auftragsbestätigung bestätigt werden oder konkludent durch die Lieferung der bestellten Ware angenommen werden. Es gilt dann der Lieferschein bzw. die Warenabrechnung als Auftragsbestätigung. Bestellbestätigungen gelten nicht als Auftragsbestätigung.
Bei der Bemusterung unserer Ware handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Muster. Da Holz, Bambus, Kork oder Linoleum ein Naturprodukt ist, sind Abweichungen in Farbe, Struktur, Astigkeit und anderen wuchsbedingten Eigenschaften möglich. In der Regel sind nicht alle möglichen Eigenschaften in einem Muster zu zeigen.
Die Überlassung der Muster erfolgt zur Ansicht. Für die Muster wird eine Pauschale erhoben, wenn diese nicht in einer Frist von sechs Wochen unversehrt zurückgesendet werden. Die Frist kann auf Anfrage verlängert werden. Die Rücksendung hat ausreichend frankiert an bioraum GmbH, Rimsinger Weg 3, 79111 Freiburg zu erfolgen. Unfrei gesendete Muster werden entweder entgegengenommen – die angefallenen Gebühren werden dem Kunden dann in Rechnung gestellt oder nicht angenommen – der Kunde hat dann die Folgekosten zu tragen und im weiteren die Wahl zwischen der erneuten (ausreichend frankierten) Sendung und der Bezahlung der Musterpauschale.
Preislisten und andere Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich zuzüglich Versand- und Transportkosten, sowie Frachtversicherung bei Paketversand ab Lager. Der Kaufpreis ist sofort bei Abholung bzw. Anlieferung der Ware gegen Nachnahme zur Zahlung in bar fällig.
Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste, offene Rechnung verbucht, soweit wir nicht etwas anderes bestimmen.
Offensichtliche
Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung,
auch bei schon erstellten und vom Kunden mit dem ursprünglichen Betrag
beglichenen Rechnungen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen
den Kunden zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde
nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag
beruht.
Verzugszinsen werden mit 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Evtl. vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, sofern sich der Kunde mit der Zahlung von früheren Lieferungen in Verzug befindet.
Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir sind berechtigt, dem Kunden die Wegschaffung der Ware zu untersagen, bis der Kaufpreis beglichen ist.
Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist, vom Kunden nach unserer Wahl Zug um Zug Zahlung entsprechender Sicherheiten oder Vorkasse zu verlangen und im Weigerungsfall vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen ab Bestätigung zu laufen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ähnliche nicht in unseren Machtbereich fallende Ereignisse bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist, soweit diese Umstände nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Die genannten Umstände suspendieren uns für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten. Dies gilt auch, wenn solche Hindernisse beim Lieferanten von uns oder deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Wir selbst haben das Recht auch ohne diese Aufforderung nach angemessener Wartefrist vom Vertrag zurückzutreten. Erklären wir uns auf die Aufforderung nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich unseres eigenen Verschuldens und das unserer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht einzutreten. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unseren Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Kunden abzutreten.
Im Falle einer Lieferverzögerung, die wir zu vertreten haben, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt.
Bei allen Sonderposten (Re-Marketing-Ware) erfolgt Lieferung stets nur, solange der Vorrat reicht. Ist der Vorrat erschöpft gilt die Leistung von uns als unmöglich und entbindet uns von der Lieferverpflichtung. Wir werden den Kunden baldmöglichst über die Nichtverfügbarkeit der Ware unterrichten und Gegenleistungen baldmöglichst erstatten. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden
Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.
Der Kunde hat die Pflicht, die bestellte Ware abzunehmen, sofern diese nicht mit offenbaren technischen Mängeln behaftet ist. Zuschnitte und Maßanfertigungen sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen. Verweigert der Kunde die Abnahme der bestellten Ware, so können wir dem Kunden schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf der Frist die Vertragserfüllung ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
Verlangen wir Schadensersatz gemäß vorherigem Absatz, so beträgt dieser 20% des vereinbarten Kaufpreises (Gewinnspanne). Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
Für Lieferungen in Länder der Europäischen Union (EU) gilt die derzeit gültige Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland. Bei Bestellungen aus dem nicht EU-Ausland kürzen wir unsere Preise um die enthaltene Mehrwertsteuer. Der Kunde ist verpflichtet bei seinem Zoll die jeweils landestypische Einfuhr-Umsatzsteuer zu bezahlen. Die entsprechende Anmeldung liegt in den Obliegenheiten des Kunden. Über die Erhebung von Zöllen können wir keine Auskunft geben. Sie erhalten von uns eine auf der Rechnung ausgedruckte Ursprungserklärung. Zahlungen von ausländischen Bankinstituten sind innerhalb der EU ohne zusätzliche Gebühr, wenn der Kunde auf der Überweisung den unten stehenden IBAN- und SWIFT-Code für unsere Bankverbindung angibt. Ohne diesen Code werden uns Zahlungen der Kunden nur nach einem Abzug gutgeschrieben, den wir dem Kunden zusätzlich belasten müssen, wenn der Kunde nicht von einem deutschen Geldinstitut überweist.
IBAN-Code DE12680923000003770702
SWIFT-Code GENODE61STF
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller- auch unserer künftigen – Forderungen nebst Zinsen und Kosten unser uneingeschränktes Eigentum. Sie ist getrennt von anderer Ware zu verwahren. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum unsere Saldenforderung. Dies gilt insbesondere für juristische Personen des öffentlichen Rechts, für öffentlich rechtliche Sondervermögen und Kaufleute, bei dem der Kaufvertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten. Er tritt hiermit für den Versicherungsfall alle Ansprüche gegen den Versicherer bis zur Höhe unserer Forderung an uns ab. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Unterlässt er beides, stellt dies eine Vertragsverletzung dar, die zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Kunde ist befugt, die gekaufte Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, sofern wir hierfür schriftlich unsere Zustimmung erteilen.
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum.
Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er uns schon jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die bei uns im Eigentum oder Miteigentum stehenden Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes unseres Miteigentumsanteils mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der unserem Anteilswert an dem Miteigentumsanteil entspricht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen unseres Eigentums an Dritte sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherungen – unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehende Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an uns ab.
Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; Wir sind ermächtigt, den Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
Soweit der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug oder anderweitiger Verletzungen seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt – sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung die Ware unter Anrechung des Verwerterlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahmen und der Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes durch uns, für den Fall, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein Teilzahlungsgeschäft eines Nichtkaufmannes. In diesem Fall finden die Vorschriften für Verbraucherkredite Anwendung.
Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht auf Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware oder der Verpackung sind sofort bei Anlieferung detailliert schriftlich zu rügen. Mängelrügen sind innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Be- und Verarbeitung oder Verlegung schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel vorzubringen. Der Käufer ist verpflichtet die gesamte Lieferung vor deren Be- und Verarbeitung oder Verlegung hinsichtlich der Mängelfreiheit zu prüfen. Sollten verdeckte Mängel erst bei der Be- und Verarbeitung oder Verlegung entdeckt werden, ist die Be- und Verarbeitung oder Verlegung einzustellen und die bioraum GmbH unmittelbar zu informieren.
Wird ein Mangel nachgewiesen, leistet der Verkäufer nach seiner
Wahl Nachbesserung oder liefert mangelfreie Ware gegen Rückgabe
der beanstandeten Kaufsache. Dem Käufer wird das Recht vorbehalten,
bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der
Vergütung, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung
ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Soweit nicht in diesen Bedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Vorschriften
etwas anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen den Verkäufer
und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Schäden
irgendwelcher Art ausgeschlossen; dies gilt nicht im Falle vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung.
Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt gegenüber
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zwei Jahre ab Übergabe der
Ware. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13
BGB sind, beträgt sie ein Jahr.
Die offerierte Ware ist grundsätzlich gebrauchter Natur, es sei denn es ist ausdrücklich anders angegeben. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt gegenüber Verbrauchern unter einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe der Ware. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, das arglistige Verschweigen eines Mangels oder falls und soweit eine Garantie gegeben wurde.
Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Schadensersatzansprüche
bleiben von den Regelungen des Absatzes zwei und drei unberührt.
Die Gewährleistung im Falle der Übernahme einer Garantie für
die Beschaffenheit der Ware oder im Falle des arglistigen Verschweigens
eines Mangels bleibt von den bevorstehenden Regelungen unberührt.
Gleiches gilt für die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB
zum Rückgriff von uns gegen den Lieferanten.
Soweit ein Gewährleistungsausschluss nicht greift, gilt: Der Kunde
ist nur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung
des Kaufpreises zu verlangen, wenn er nach Mitteilung uns eine angemessene
Frist zur Nachbesserung oder Nachlieferung gesetzt hat und diese erfolglos
abgelaufen ist oder wir die Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung verweigern.
Ansprüche können nur anerkannt werden, wenn das defekte Material
oder die Defekte Komponente selbst vorgelegt wird.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind, sowie Ver- und Gebrauchsmaterial an sich.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferten Waren an Dritte, ist es ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche an uns zu verweisen
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (nachfolgend Schadensersatzansprüche) gegen uns, sowie gegenüber unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, insbesondere bei Verletzung von Körper, Leben, Gesundheit.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres nach Lieferung der Waren, sofern die Ansprüche nicht auf Vorsatz beruhen.
Bei Ware, die ohne genaue Fehlerbeschreibung („defekt“ oder „zur Reparatur“ ist nicht ausreichend) bei uns eintrifft, haben wir das Recht der Wahl zwischen Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder der unreparierten Rücksendung gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste.
Im Falle unberechtigter Beanstandungen (Kein Fehler feststellbar, wahrscheinlich Anwendungsfehler) wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste zurückgesandt oder eine Gutschrift abzgl. der entstandenen Kosten erstellt.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail an bioraum GmbH, Rimsinger Weg 3, 79111 Freiburg, Telefax 0761/ 896422-11 oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist an die genannte Adresse zu richten.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben
Für den Maschinenverleih gelten über die allgemeinen Bestimmungen hinaus unsere besonderen Bedingungen. Diese werden mit dem Leihvertrag ausgehändigt.
Die Vermittlung der Adresse eines Handwerkers ist ein unentgeltlicher Service. Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Handerker wird ein unabhängiges Rechtsgeschäft geschlossen. Der Kunde hat sich selbst von der fachlichen Eignung des Handwerkers zu überzeugen.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem wir von den Inhalten Kenntnis hatten und es uns technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Staufen im Breisgau. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Staufen im Breisgau. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Wir sind berechtigt, bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Stand 25. Februar 2008
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